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E

E-Mail

Was ist bei der Einrichtung von E-Mail-Konten im Unterricht zu beachten?

Grundsätzlich gilt die strikte Trennung von privater und unterrichtlicher E-Mail-Nutzung. Der Bildungsauftrag für die Schulen umfasst nicht das Einrichten/Nutzen von E-Mail-Konten von Schüler*innen zum privaten Gebrauch. Werden personenbezogene E-Mail-Konten über den lokalen Mail-Server im Schulnetz eingerichtet, kann die Schule im Missbrauchsfall den Zugang löschen. Da E-Mail-Nutzung Inhalt des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist, ist bei minderjährigen Schüler*innen hierfür keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen erforderlich.


Elternpflichten

Für die Durchsetzung der Schulpflicht und aller damit zusammenhängenden Pflichten sind grundsätzlich die Eltern zuständig. Es ist nicht, wie viel Eltern glauben, Aufgabe der Schule oder gar der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass die Schüler:innen (pünktlich) zum Unterricht erscheinen und die erforderlichen Arbeitsmaterialien dabeihaben. Lehrkräfte sind jedoch dazu verpflichtet die Eltern darüber zu informieren, wenn Schüler:innen gegen die Schulpflicht verstoßen.