E-Mail

Was ist bei der Einrichtung von E-Mail-Konten im Unterricht zu beachten?

Grundsätzlich gilt die strikte Trennung von privater und unterrichtlicher E-Mail-Nutzung. Der Bildungsauftrag für die Schulen umfasst nicht das Einrichten/Nutzen von E-Mail-Konten von Schüler*innen zum privaten Gebrauch. Werden personenbezogene E-Mail-Konten über den lokalen Mail-Server im Schulnetz eingerichtet, kann die Schule im Missbrauchsfall den Zugang löschen. Da E-Mail-Nutzung Inhalt des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist, ist bei minderjährigen Schüler*innen hierfür keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen erforderlich.


» Glossar zum Schulrecht