Was ist bei der
Einrichtung von E-Mail-Konten im Unterricht zu beachten?
Grundsätzlich
gilt die strikte Trennung von privater und unterrichtlicher E-Mail-Nutzung. Der
Bildungsauftrag für die Schulen umfasst nicht das Einrichten/Nutzen von E-Mail-Konten
von Schüler*innen zum privaten Gebrauch. Werden personenbezogene
E-Mail-Konten über den lokalen Mail-Server im Schulnetz eingerichtet, kann die
Schule im Missbrauchsfall den Zugang löschen. Da E-Mail-Nutzung Inhalt des
schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags ist, ist bei minderjährigen
Schüler*innen hierfür keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter*innen erforderlich.