Elternpflichten

Für die Durchsetzung der Schulpflicht und aller damit zusammenhängenden Pflichten sind grundsätzlich die Eltern zuständig. Es ist nicht, wie viel Eltern glauben, Aufgabe der Schule oder gar der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass die Schüler:innen (pünktlich) zum Unterricht erscheinen und die erforderlichen Arbeitsmaterialien dabeihaben. Lehrkräfte sind jedoch dazu verpflichtet die Eltern darüber zu informieren, wenn Schüler:innen gegen die Schulpflicht verstoßen.


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