Für die
Durchsetzung der Schulpflicht und aller damit zusammenhängenden Pflichten sind
grundsätzlich die Eltern zuständig. Es ist nicht, wie viel Eltern glauben,
Aufgabe der Schule oder gar der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass die
Schüler:innen (pünktlich) zum Unterricht erscheinen und die erforderlichen
Arbeitsmaterialien dabeihaben. Lehrkräfte sind jedoch dazu verpflichtet die
Eltern darüber zu informieren, wenn Schüler:innen gegen die Schulpflicht
verstoßen.