Die Schulaufsicht ist in erster Linie
Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie
erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der den Schulen
zugewiesenen Aufgaben. Die Fachaufsicht besteht gegenüber allen öffentlichen
Schulen in gleichem Umfang, unabhängig davon, wer Schulträger ist.