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Glossar zum Schulrecht

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Klassenbuch

Das Klassenbuch spielt im Schulalltag eine wichtige Rolle, da es dazu dient, den Unterrichtsverlauf und die Anwesenheit der Schüler*innen zu dokumentieren. Gemäß der Verordnung über die Führung von Schülerakten und Schülerlisten an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt sind alle Schulen dazu verpflichtet, ein Klassenbuch zu führen.

In diesem müssen die Lehrkräfte den Unterrichtsverlauf, das Datum und die Uhrzeit, das Thema sowie den Namen der Lehrkraft und der anwesenden Schüler*innen festhalten. Fehlzeiten müssen ebenfalls vermerkt werden. 

Das Klassenbuch dient als Nachweis für den Schulbesuch und kann im Bedarfsfall als rechtliche Grundlage für Disziplinarmaßnahmen oder für die Berechnung von Fehlzeiten herangezogen werden.


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