Das Klassenbuchspielt im Schulalltag eine wichtige
Rolle, da es dazu dient, den Unterrichtsverlauf und die Anwesenheit der
Schüler*innen zu dokumentieren. Gemäß der Verordnung über die
Führung von Schülerakten und Schülerlisten an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt
sind alle Schulen dazu verpflichtet, ein Klassenbuch zu führen.
In
diesem müssen die Lehrkräfte den Unterrichtsverlauf, das Datum und die Uhrzeit,
das Thema sowie den Namen der Lehrkraft und der anwesenden Schüler*innen festhalten. Fehlzeiten müssen ebenfalls vermerkt werden.
Das
Klassenbuch dient als Nachweis für den Schulbesuch und kann im Bedarfsfall als
rechtliche Grundlage für Disziplinarmaßnahmen oder für die Berechnung von
Fehlzeiten herangezogen werden.