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Glossar zum Schulrecht

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Fortbildung der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiter*innen an Schulen sind verpflichtet, sich regelmäßig, auch in ihrer unterrichtsfreien Zeit, fortzubilden. Die Fortbildung dient der Vertiefung, Aktualisierung und Erneuerung des für die Berufsausübung erforderlichen Wissens und Könnens. Sie umfasst alle Maßnahmen des Landes und andere als Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen anerkannte Veranstaltungen auf landesweiter, regionaler oder schulinterner Ebene. Die Schulen ermitteln Art und Umfang des Fortbildungsbedarfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der Arbeit der Schule und des Schulprogramms.

Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) leistet im Rahmen der Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen an Schulen grundlegende Entwicklungsarbeit. Es plant, organisiert und führt in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen des Landes zentrale und regionale Fortbildungsmaßnahmen sowie die Schulung der Lehrkräfte durch.


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