In Sachsen-Anhalt
ist durch das Schulgesetz geregelt, dass die Schule als Arbeitgeber der
Lehrkräfte für deren Ausstattung mit Arbeitsmitteln und Materialien Sorge zu
tragen hat (§ 81 SchulG LSA).
Im Detail geht
es hierbei um die sogenannte Lehrmittelverordnung Sachsen-Anhalt (LMV LSA),
welche die Grundsätze für die Beschaffung von Lehrmitteln für Schulen in
Sachsen-Anhalt vorgibt. Darin ist auch geregelt, dass Lehrkräfte ohne eigene
Kostenbeteiligung notwendige Arbeitsmittel und -geräte für ihre unterrichtlichen
Verpflichtungen zur Verfügung gestellt bekommen müssen.
Zudem haben
Lehrkräfte in der Regel einen Anspruch auf Erstattung von Ausgaben für
Arbeitsmittel, die sie für ihren Unterricht benötigen und die nicht von der
Schule gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fachbücher oder
Arbeitsmaterialien.
Es ist jedoch
zu beachten, dass die Ausstattung auch von der Finanzlage der jeweiligen Schule
abhängig sein kann.