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Glossar zum Schulrecht

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Arbeitsmittel

In Sachsen-Anhalt ist durch das Schulgesetz geregelt, dass die Schule als Arbeitgeber der Lehrkräfte für deren Ausstattung mit Arbeitsmitteln und Materialien Sorge zu tragen hat (§ 81 SchulG LSA).

Im Detail geht es hierbei um die sogenannte Lehrmittelverordnung Sachsen-Anhalt (LMV LSA), welche die Grundsätze für die Beschaffung von Lehrmitteln für Schulen in Sachsen-Anhalt vorgibt. Darin ist auch geregelt, dass Lehrkräfte ohne eigene Kostenbeteiligung notwendige Arbeitsmittel und -geräte für ihre unterrichtlichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellt bekommen müssen.

Zudem haben Lehrkräfte in der Regel einen Anspruch auf Erstattung von Ausgaben für Arbeitsmittel, die sie für ihren Unterricht benötigen und die nicht von der Schule gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fachbücher oder Arbeitsmaterialien.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Ausstattung auch von der Finanzlage der jeweiligen Schule abhängig sein kann.


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