Der Landeselternrat ist ein gemäß dem Schulgesetz von Sachsen-Anhalt und der Elternwahlverordnung zu bildendes ehrenamtliches Gremium, was aus Elternvertreter*innen der einzelnen Schulformen gewählt wird.
Im Fokus seiner Aufgaben steht die Interessenvertretung der Eltern gegenüber dem Land, konkret dem Bildungsministerium, beim Aufzeigen von Handlungsbedarfen und bei Veränderungen der Rechtslage im Schulsystem.