Barrierefreiheit
Erklärung zur
Barrierefreiheit
Moodle-Lernplattform
des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau:
BSZ
„Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (https://moodle.bildung-lsa.de/bsz-dessau/)
Stand:
08.01.2025
1 Generelles
Laut § 16b BGG LSA müssen öffentliche
Stellen für Webseiten oder mobile Anwendungen eine detaillierte, umfassende
sowie klare Erklärung zur Barrierefreiheit angeben. Diese Erklärung gibt
Aufschluss über ggf. nicht barrierefreie Elemente der Webseite und bietet Möglichkeiten
zur Kontaktaufnahme, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben.
Die hier vorlegende Erklärung
gilt für die Webseite des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“
Dessau-Roßlau
sowie alle ihr zugeordneten Unterseiten (https://moodle.bildung-lsa.de/bsz-dessau/).
2 Nicht-barrierefreie Inhalte
· Web
Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Level AA)
(https://docs.moodle.org/en/VPAT)
· Authoring
Tool Accessibility Guidelines (ATAG) 2.0
· Accessible
Rich Internet Applications (WAI-ARIA) 1.2
Dennoch
sind nachstehende Inhalte/Funktionen nicht als barrierefrei einzustufen:
·
Inhalte von Nutzenden
Moodle ist eine Lernplattform, weswegen die auf dieser
Plattform hinterlegten Inhalte von einer Vielzahl an Nutzenden (Lehrkräfte, Schülerinnen
und Schüler etc.) eigenständig erstellt und ständig aktualisiert werden. Die
von diesen Nutzenden eingestellten Inhalte können unter Umständen nicht
barrierefrei sein. Explizit seien hier bspw. eingebundene Medienelemente sowie
PDF-Dokumente genannt. Für die Umsetzung von Barrierefreiheitstandards bietet
Moodle Nutzenden eine halbautomatische Hilfestellung.
3 Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen
zur Barrierefreiheit
Bitte
wenden Sie sich an uns, wenn Ihnen Probleme in Bezug auf Barrierefreiheit bei
der Benutzung der Webseite auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Probleme
schnellstmöglich zu beheben. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular*, die
E-Mail-Adresse info@bsz-dessau-rosslau.de oder folgende Rufnummer: 0340/
204 2043.
*) Bitte beachten Sie, dass Sie auf das Kontaktformular NUR Zugriff haben, wenn Sie in unserem MOODLE angemeldet sind! (Vermeidung von SPAM!)
4 Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir
Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht
zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle
des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen
Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.