Sie können das Glossar über das Suchfeld oder das Stichwortalphabet durchsuchen.

@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle

Seite:  1  2  3  4  5  6  7  8  (Weiter)
  Alle

A

Ablauf – Wie laufen die Praxislerntage innerhalb eines Schuljahres ab?

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten den Praxislerntag an ein und demselben von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen Rhythmus ab. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unterrichtszeit beträgt für die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt.

Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort. Die erneute Auswahl desselben Praxislernortes innerhalb eines Schuljahres kann im Einzelfall zugunsten der Schülerin oder des Schülers bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Bewilligung bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" einzureichen. Das passende Formular dazu finden Sie: hier.  Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" entscheidet zeitnah nach Posteingang über den gestellten Antrag.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls am Praxislerntag teilnehmen können.

Die Schule stellt sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres einen Praxislernort besucht.


Ansprechpartner für gesetzliche Grundlagen zum Modellprojekt – Wer ist der Ansprechpartner zum Erlass?

Das Referat 24 im Bildungsministerium ist der Ansprechpartner für das Modellprojekt "Duales Lernen in Form von Praxislerntagen" zum Bereich "gesetzliche Grundlagen" (Erlass).

Zu den Kontaktdaten geht es: hier 


Ansprechpartner für Kostenerstattungen – Wer ist der Ansprechpartner?

Herr Thomas Ernst von der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ ist der Ansprechpartner für den gesamten Bereich "Kostenerstattungen".

Zu seinen Kontaktdaten geht es: hier  


Ansprechpartnerin für Inhalt und Beratung zum Modellprojekt – Wer ist die Ansprechpartnerin?

Frau Gesine Kleiber von der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ ist die Ansprechpartnerin für den genannten Bereich.

Zu den Kontaktdaten geht es: hier 


Anzahl der Besuche am Praxislernort – Wie oft werden die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort besucht?

Die Schülerinnen und Schüler sind von der zuständigen Lehrkraft ihrer Schule bis zu zweimal im Schulhalbjahr am Praxislernort zu besuchen. 


Anzahl der Praxisaufträge – Müssen die Schülerinnen und Schüler zu jedem Praxislerntag einen neuen Praxisauftrag von der Schule erhalten?

Nein. Die Anzahl der konkret erstellten, lehrplanbezogenen und berufsfeldübergreifenden Praxisaufträge wird vom Lehrkräfteteam der teilnehmenden Schule festgelegt. Dieses Team besteht aus den für die Schülerinnen und Schüler zuständigen Lehrkräften und Lehrkräften, deren Unterrichtsfächer in den Praxislerntag integriert sind.


Arbeits- und Schutzbekleidung – Wie und wo können entstandene Kosten erstattet werden?

Prinzipiell gilt: Es sind nur Ausgaben für Arbeits- und Schutzbekleidung erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmende Schülerin oder den teilnehmenden Schüler im Rahmen des Modellprojektes „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“ zwingend anzuschaffen sind.

Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier


Arbeits- und Verbrauchsmaterialien – Wie können Praxislernorte entstandene Ausgaben für schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien geltend machen?

Prinzipiell gilt: Es sind nur Arbeits- und Verbrauchsmaterialien erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zwingend anzuschaffen sind.

Schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sind ausschließlich vom Praxislernort zu beschaffen. Für die dafür notwendigen Ausgaben kann der Praxislernort je Schulhalbjahr bis zu 10 Euro je Schülerin bzw. Schüler, maximal jedoch die tatsächlichen Kosten, bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" beantragen.

Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier


Arbeits- und Verbrauchsmaterialien für Schulen – Können diese Ausgaben geltend gemacht werden?

Für eine teilnehmende Schule gilt lediglich das Berichtsheft als Arbeits- und Verbrauchsmaterial für die Praxislerntage. Die Schule meldet ihren diesbezüglichen Bedarf einmal jährlich bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" an und erhält diese anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die zwei Varianten der Berichtshefte sowie weitere Informationen finden Sie: hier  


Aufgaben der Praxislernorte – Welche Aufgaben haben die Praxislernorte?

verantwortliche Person

Der Praxislernort benennt der Schule für ihre jeweilige Schülerin oder ihren jeweiligen Schüler eine Praxismentorin oder einen Praxismentor sowie gegebenenfalls eine Vertretungsperson.

Belehrungen

Die Praxismentorin oder der Praxismentor hat die Schülerin oder den Schüler zu den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen zu belehren und gegebenenfalls in die Bedienung von Maschinen und Anlagen einzuweisen.

Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen sind einzuhalten und anzuwenden.

Aufsichtspflicht

Der Praxislernort stellt die Erfüllung der betrieblichen Aufsichtspflicht sicher.

Kooperation mit Schulen

Die Praxismentorin oder der Praxismentor stimmt sich mit der zuständigen Lehrkraft der Schülerin oder des Schülers kontinuierlich ab. Im Einzelfall können die Praxismentorinnen und Praxismentoren auch bei der Erstellung der Praxisaufträge unterstützen.

Praxisaufträge und Berichtsheft

Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen. Die Praxismentorin oder der Praxismentor unterzeichnet die jeweiligen Tätigkeitsberichte im Berichtsheft der Schülerin oder des Schülers. Im Berichtsheft sind in der 6.Rubrik "Auswertung" pro Schulhalbjahr Formblätter zur Selbst- und Fremdwahrnehmung enthalten. Die Schülerin oder der Schüler füllt das Formblatt zur Selbstwahrnehmung aus und die Praxismentorin oder der Praxismentor füllt das Formblatt zur Fremdwahrnehmung aus. Diese Einschätzungen können in die Bewertung der Schülerin oder des Schülers durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer für das jeweilige Unterrichtsfach einfließen.

Kompetenzerwerb am Praxislernort

Der Schülerin und dem Schüler soll durch den Praxislernort die Möglichkeit geboten werden, die praktische Anwendung erlernter Handlungskompetenzen und deren Notwendigkeit zu erfahren und zu erkennen.



Seite:  1  2  3  4  5  6  7  8  (Weiter)
  Alle