Arbeits- und Verbrauchsmaterialien für Schulen – Können diese Ausgaben geltend gemacht werden?

Für eine teilnehmende Schule gilt lediglich das Berichtsheft als Arbeits- und Verbrauchsmaterial für die Praxislerntage. Die Schule meldet ihren diesbezüglichen Bedarf einmal jährlich bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" an und erhält diese anschließend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die zwei Varianten der Berichtshefte sowie weitere Informationen finden Sie: hier  

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