Ablauf – Wie laufen die Praxislerntage innerhalb eines Schuljahres ab?

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten den Praxislerntag an ein und demselben von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen Rhythmus ab. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Unterrichtszeit beträgt für die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort während eines Praxislerntages maximal sieben Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben davon unberührt.

Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort. Die erneute Auswahl desselben Praxislernortes innerhalb eines Schuljahres kann im Einzelfall zugunsten der Schülerin oder des Schülers bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Bewilligung bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" einzureichen. Das passende Formular dazu finden Sie: hier.  Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" entscheidet zeitnah nach Posteingang über den gestellten Antrag.

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass diese Schülerinnen und Schüler ebenfalls am Praxislerntag teilnehmen können.

Die Schule stellt sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres einen Praxislernort besucht.

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