Arbeits- und Schutzbekleidung – Wie und wo können entstandene Kosten erstattet werden?
Prinzipiell gilt: Es sind nur Ausgaben für Arbeits- und Schutzbekleidung erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmende Schülerin oder den teilnehmenden Schüler im Rahmen des Modellprojektes „Duales Lernen in Form von Praxislerntagen“ zwingend anzuschaffen sind.
Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier