Arbeits- und Verbrauchsmaterialien – Wie können Praxislernorte entstandene Ausgaben für schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien geltend machen?

Prinzipiell gilt: Es sind nur Arbeits- und Verbrauchsmaterialien erstattungsfähig, die explizit für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zwingend anzuschaffen sind.

Schülerbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sind ausschließlich vom Praxislernort zu beschaffen. Für die dafür notwendigen Ausgaben kann der Praxislernort je Schulhalbjahr bis zu 10 Euro je Schülerin bzw. Schüler, maximal jedoch die tatsächlichen Kosten, bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" beantragen.

Das Antragsformular, die jeweiligen schulhalbjährlichen Fristen und alle weiteren Informationen finden Sie: hier

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