Fortbildung der Lehrkräfte Die Lehrkräfte
und die pädagogischen Mitarbeiter*innen an Schulen sind
verpflichtet, sich regelmäßig, auch in ihrer unterrichtsfreien Zeit,
fortzubilden. Die Fortbildung dient der Vertiefung, Aktualisierung und
Erneuerung des für die Berufsausübung erforderlichen Wissens und Könnens. Sie
umfasst alle Maßnahmen des Landes und andere als Fortbildungsmaßnahmen für
Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen anerkannte
Veranstaltungen auf landesweiter, regionaler oder schulinterner Ebene. Die
Schulen ermitteln Art und Umfang des Fortbildungsbedarfs unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Evaluation der Arbeit der Schule und des Schulprogramms.
Das
Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) leistet
im Rahmen der Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen an Schulen grundlegende Entwicklungsarbeit. Es plant, organisiert
und führt in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen des Landes zentrale und
regionale Fortbildungsmaßnahmen sowie die Schulung der Lehrkräfte durch. |