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Z

Ziele – Welche Ziele verfolgt das Modellprojekt?

Während der Praxislerntage sollen die Schülerinnen und Schüler:

a)     die in der Schule bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Kompetenzen am Praxislernort erkennen, anwenden, festigen und weiterentwickeln,

b)     eine objektive Vorstellung über die realen Anwendungsgebiete und die Notwendigkeit schulischen Wissens erhalten,

c)     für das Erreichen des angestrebten Schulabschlusses (intrinsisch) motiviert werden,

d)     das eigenständige und eigenverantwortliche Lernen verstärken,

e)     eigene Stärken und Schwächen erkennen und verbessern und

f)       Erfolgserlebnisse wahrnehmen.

Durch die Praxislerntage ist sicherzustellen, dass einerseits durch einen schülerdifferenzierten Unterricht am Praxislernort ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler geleistet und andererseits die Verbesserung der Ausbildungsreife intendiert wird.


Zusammenarbeit zwischen Praxislernort und Schule – Auf welche Weise arbeiten Schulen und Praxislernorte zusammen?

Der Praxislernort benennt der Schule für ihre jeweilige Schülerin oder ihren jeweiligen Schüler eine Praxismentorin oder einen Praxismentor sowie gegebenenfalls eine Vertretungsperson. Die jeweilige zuständige Lehrkraft und die Praxismentorin oder der Praxismentor stehen in kontinuierlicher Abstimmung inhaltlicher und organisatorischer Art. Im Einzelfall können die Praxismentor:innen auch bei der Erstellung der Praxisaufträge unterstützen.

Der Praxislernort erhält von der Schule die

a)     Benennung der Termine der Praxislerntage,

b)     Benennung der in die Praxislerntage integrierten Unterrichtsfächer,

c)     Praxisaufträge, die für die Praxislerntage vorgesehen sind,

d)     entsprechenden Lehrplaninhalte, die zeitlich für das Lernen am Praxislernort wesentlich sind.


Zuwendungen an Schüler – Ist es gestattet Schülerinnen und Schülern Zuwendungen als Anerkennung zukommen zu lassen?

Ja.

Den Kammern oder dem Praxislernort ist es gestattet ihnen als Anerkennung Sonderzuwendungen, zum Beispiel in Form von Gutscheinen zu übergeben. Die gesetzliche Vertretung und die Schule sind darüber vorab in Kenntnis zu setzen.