Zuwendungen an Schüler – Ist es gestattet Schülerinnen und Schülern Zuwendungen als Anerkennung zukommen zu lassen?

Ja.

Den Kammern oder dem Praxislernort ist es gestattet ihnen als Anerkennung Sonderzuwendungen, zum Beispiel in Form von Gutscheinen zu übergeben. Die gesetzliche Vertretung und die Schule sind darüber vorab in Kenntnis zu setzen.

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