Zusammenarbeit zwischen Praxislernort und Schule – Auf welche Weise arbeiten Schulen und Praxislernorte zusammen?

Der Praxislernort benennt der Schule für ihre jeweilige Schülerin oder ihren jeweiligen Schüler eine Praxismentorin oder einen Praxismentor sowie gegebenenfalls eine Vertretungsperson. Die jeweilige zuständige Lehrkraft und die Praxismentorin oder der Praxismentor stehen in kontinuierlicher Abstimmung inhaltlicher und organisatorischer Art. Im Einzelfall können die Praxismentor:innen auch bei der Erstellung der Praxisaufträge unterstützen.

Der Praxislernort erhält von der Schule die

a)     Benennung der Termine der Praxislerntage,

b)     Benennung der in die Praxislerntage integrierten Unterrichtsfächer,

c)     Praxisaufträge, die für die Praxislerntage vorgesehen sind,

d)     entsprechenden Lehrplaninhalte, die zeitlich für das Lernen am Praxislernort wesentlich sind.

» FAQ-Liste