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Schulassistenten – Wird es für am Modellprojekt teilnehmenden Schulen extra Schulverwaltungsassistenten geben?

Nein.

Zur Unterstützung der Schulen wurde die Pädagogische Arbeitsstelle „Praxislerntage“ am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (kurz: LISA) eingerichtet. Neben ihr unterstützen zahlreiche Organisationen und Netzwerkpartner die Schulen. Eine kleine Auswahl dazu finden Sie: hier


Schulen in freier Trägerschaft – Dürfen Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden, auch am Modellprojekt teilnehmen?

Ja. 


Schülerbetriebspraktikum – Sind die Praxislerntage und das SBP miteinander vereinbar?

Ja.

Die Schule muss sogar Synergien zwischen dem Schülerbetriebspraktikum, weiteren Berufsorientierungsangeboten und den Praxislerntagen schaffen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler von der expliziten vertiefenden Berufsorientierung (Schülerbetriebspraktikum) und dem handlungsorientierten Unterricht in Theorie und Praxis (Praxislerntage) profitieren.

 


Schülerbetriebspraktikum Ersatz - Können die Praxislerntage das SBP oder ein anderes Berufsorientierungsangebot ersetzen?

Nein.

Die Praxislerntage sind eine Form des dualen Lernens und finden auf der Grundlage des Lehrplans statt. Im Mittelpunkt der Praxislerntage steht die Weiterentwicklung des Unterrichts durch eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung. Die Schule muss Synergien zwischen dem Schülerbetriebspraktikum, weiteren Berufsorientierungsangeboten und den Praxislerntagen schaffen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler von der expliziten vertiefenden Berufsorientierung (Schülerbetriebspraktikum) und dem handlungsorientierten Unterricht in Theorie und Praxis (Praxislerntage) profitieren.

Einige Vorschläge der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" zur Verknüpfung mit parallel laufenden Berufsorientierungsangeboten finden Sie: hier 


Schülerfahrtkosten – Was muss ich dazu wissen?

Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" hat hierfür einen eigenen Informations- und Downloadbereich erstellt: hier


Schulformen – Welche Schulformen können an den Praxislerntagen teilnehmen?

  • Sekundarschulen
  • Gemeinschaftsschulen
  • Gesamtschulen
  • Förderschulen, mit Ausnahme der Förderschulen für Geistigbehinderte. 
  • Auf die Gymnasialzweige der Gemeinschaftsschule und der Gesamtschule findet das Modellprojekt keine Anwendung.

schulinterne Planung – Was gilt es bei der Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung zu beachten?

Die Lehrkräfte, deren Unterrichtsfächer in den Praxislerntag integriert sind, bilden gemeinsam mit den gemäß Nummer 5.1.2 RdErl. des MB (hier) zuständigen Lehrkräften ein Team, das für die Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung verantwortlich ist. Folgende Inhalte sind dabei zu berücksichtigen:

a)     die Benennung der für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verantwortlichen Personen,

b)     eine Übersicht über die teilnehmenden Klassen, die zuständigen Lehrkräfte, die Termine der Praxislerntage sowie eine Auflistung der von den Schülerinnen und Schülern ausgewählten Praxislernorte,

c)     die Benennung der genutzten Fächer, die für die Praxislerntage vorgesehenen Lehrplaninhalte und deren zeitlichen Umfang,

d)     konkrete lehrplanbezogene und berufsfeldübergreifende Praxisaufträge, mit entsprechendem Erwartungshorizont, inklusive geltenden Anforderungsbereichen und deren Einbindung in den Unterricht am Lernort Schule, die durch die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Tätigkeit am Praxislernort zu bearbeiten sind,

e)     Festlegungen zu der Bewertung der im Rahmen der Praxislerntage erstellten Schülerleistungen sowie gegebenenfalls des Berichtsheftes,

f)       Festlegungen zu der allgemeinen Terminsetzung,

g)     eine Übersicht zu den Praxislernorten der Schule, dabei entscheidet die Schule in eigener Verantwortung über die Anlage eines schulspezifischen Praxislernort-Pools und

h)     entsprechende Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Praxislerntagen mit dem obligatorischen Schülerbetriebspraktikum und weiteren in das jeweilige Schulkonzept implementierten Berufsorientierungsmaßnahmen.

Unterstützungsmaterialien zur Integration der Praxislerntage in die schulinterne Planung finden Sie: hier  


Sonderfälle – Was passiert mit Schülerinnen und Schülern, die aus besonderen Gründen nicht an den Praxislerntagen teilnehmen können?

Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen, die der Schule schriftlich zu belegen sind, nicht an den Praxislerntagen teilnehmen können, sind verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse, gegebenenfalls in einem anderen Schuljahrgang, zu besuchen.


sonderpädagogischer Förderbedarf – Was gilt es zu beachten?

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass sie ebenfalls am Praxislerntag teilnehmen können.


Stundenplanung – Wie können die Praxislerntage in den Stundenplan integriert werden?

In der Regel bietet es sich an, die Praxislerntage aus den fächerübergreifenden Stundenpool zu speisen. Die in den Praxislerntag integrierten Unterrichtsfächer können auf einen Tag gelegt werden und die betreuende Lehrkraft an diesem Tag nur in der von ihr zu betreuenden Klasse eingeteilt werden (in beiden Wochen). Weitere Möglichkeiten können bei den bereits teilnehmenden Projektschulen erfragt werden. Eine Übersicht dieser finden Sie: hier



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