Sonderfälle – Was passiert mit Schülerinnen und Schülern, die aus besonderen Gründen nicht an den Praxislerntagen teilnehmen können?

Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen, die der Schule schriftlich zu belegen sind, nicht an den Praxislerntagen teilnehmen können, sind verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse, gegebenenfalls in einem anderen Schuljahrgang, zu besuchen.

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