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Praxisauftrag – Wo wird der Praxisauftrag von der Schülerin / dem Schüler bearbeitet?

Am Praxislernort.

Die Praxisaufträge werden dann (gemäß Nummer 5.1.4 d) des RdErl. vom MB (hier) im Unterricht thematisiert. Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen.


Praxislernort Kriterien – Welche Kriterien muss ein Praxislernort erfüllen?

Eine Auflistung von Kriterien für einen Praxislernort finden Sie: hier


Praxislernort Lage – Wo dürfen sich die Praxislernorte befinden?

Die Praxislernorte sollen sich in der Regel am oder in der Nähe des Schulortes oder des Wohnortes der Schülerin oder des Schülers befinden. Die Entfernung zwischen der Wohnung der Schülerinnen und Schüler und dem ausgewählten Praxislernort darf nicht mehr als 30 Kilometer betragen und sollte sich in den Verwaltungsgrenzen des jeweiligen Schulträgers befinden. 


Praxislernort Suche – Wer sucht nach geeigneten Praxislernorten?

Die Schule stellt sicher, dass jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres einen Praxislernort besucht.

Die Suche nach einem geeigneten Praxislernort kann durch die Schulen selbst erfolgen und/oder durch die Schülerinnen und Schüler. Den Schulen wird empfohlen einen Praxislernorte-Pool anzulegen.

Unterstützungsangebote für die Suche nach Praxislernorten finden Sie: hier 

Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" sowie die unterstützenden Organisationen und Netzwerkpartner helfen ebenfalls gern dabei, geeignete Praxislernorte zu finden.


Praxislernort Wahl – Wer wählt den Praxislernort für die Schülerin oder den Schüler aus?

Die Wahl des Praxislernortes soll vordergründig durch die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler bestimmt werden. Die Erfahrungen aus vorangegangenen Berufsorientierungsmaßnahmen und deren Ergebnisse können unterstützend herangezogen werden.


Praxislernort Wechsel – Wie oft muss der Praxislernort gewechselt werden?

Prinzipiell gilt:

(1) Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort.

(2) Die erneute Auswahl desselben Praxislernortes innerhalb eines Schuljahres kann im Einzelfall zugunsten der Schülerin oder des Schülers bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" einzureichen. Das entsprechende Antragsformular dazu finden Sie: hier


Praxislernorte kennenlernen – Wo können Schulen potentielle Praxislernorte kennenlernen?

Schulen können potentielle Praxislernorte zum Beispiel beim Besuch von

  • regionalen Netzwerktreffen der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“
  • Berufsorientierungsmessen oder
  • Treffen der regionalen Arbeitskreise  SCHULEWIRTSCHAFT. Die Kontaktdaten zu diesen regionalen Netzwerken finden Sie: hier

kennenlernen. 


Praxislerntag Rhythmus – In welchem Rhythmus finden die jeweiligen Praxislerntage statt?

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse leisten den Praxislerntag an ein und demselben von der Schulleitung festgelegten Wochentag im 14-tägigen Rhythmus ab. 


Praxislerntage als Vertretungsunterricht - Dürfen Stunden von Unterrichtsfächern, die aufgrund fehlender Lehrkräfte nicht unterrichtet werden, in den Praxislerntag einfließen?

Nein, dies ist nicht möglich, da die Schulen rechtlich verpflichtet sind auch in diesen Unterrichtsfächern eine Note zu erteilen. Wenn dieses Unterrichtsfach nicht unterrichtet wird, kann keine Notenerteilung erfolgen.


Praxismentor – Über welche Qualitätsanforderungen muss eine Praxismentorin bzw. ein Praxismentor verfügen?

Eine Auflistung von Qualitätsanforderungen an die Praxismentorin bzw. den Praxismentor finden Sie: hier