Praxislernort Wechsel – Wie oft muss der Praxislernort gewechselt werden?

Prinzipiell gilt:

(1) Jede Schülerin und jeder Schüler besucht pro Schulhalbjahr grundsätzlich einen anderen Praxislernort.

(2) Die erneute Auswahl desselben Praxislernortes innerhalb eines Schuljahres kann im Einzelfall zugunsten der Schülerin oder des Schülers bewilligt werden. Hierzu ist ein Antrag bei der Pädagogischen Arbeitsstelle "Praxislerntage" einzureichen. Das entsprechende Antragsformular dazu finden Sie: hier

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