Praxisauftrag – Wo wird der Praxisauftrag von der Schülerin / dem Schüler bearbeitet?

Am Praxislernort.

Die Praxisaufträge werden dann (gemäß Nummer 5.1.4 d) des RdErl. vom MB (hier) im Unterricht thematisiert. Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen.

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