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K

Klassenstufe/Schuljahrgang – Welche Klassenstufen/Schuljahrgänge dürfen an den Praxislerntagen teilnehmen?

Die Praxislerntage finden im 8. und/oder 9. Schuljahrgang statt.


Kompetenzen – Welche Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort schärfen?

Die Schülerinnen und Schüler sollen während der Praxislerntage u.a. die in der Schule bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Kompetenzen am Praxislernort erkennen, anwenden, festigen und weiterentwickeln. Weitere Ziele des Modellprojektes finden Sie unter Punkt 3 des Erlasses: hier 


Koordination – Wer ist für die Koordination der Praxislerntage an einer Schule zuständig?

Eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft. Sie ist zugleich die Kontaktperson zur und für die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage".


Kostenerstattung Bearbeitungsstatus – Erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung/Rückmeldung zu ihren eingereichten Anträgen?

Nein.

Nach Posteingang erfolgt die individuelle Prüfung Ihrer Anträge und der erstattungsfähige Betrag wird direkt auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Die Antragstellenden werden nicht gesondert über die Bearbeitung oder Auszahlung informiert. Stattdessen können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit und nach jeweiliger Kostenart sortiert unter folgendem Link abrufen: hier 

Bei individuellen (Nach-)Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ernst. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier


Kostenerstattung Dauer – Wie lange dauert eine Kostenerstattung?

Die Bearbeitungs- und Erstattungsdauer richtet sich vornehmlich nach der Anzahl eingehender Anträge. Den jeweils aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit durch einen Klick auf die jeweilige Kostenart einsehen: hier 

Der gesamte Bearbeitungsprozess wird dabei in Form von unterschiedlichen Symbolen/Piktogrammen dargestellt. Somit wissen Sie jederzeit, an welcher Stelle sich der Bearbeitungsprozess gerade befindet.

Bei individuellen (Nach-)Fragen steht Ihnen Herr Ernst gern zur Verfügung. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier


Kostenerstattung für Lehrkräfte – Was muss ich dazu wissen?

Die das Modellprojekt umsetzenden Lehrkräfte können im Rahmen der Praxislerntage ebenfalls Kosten erstattet bekommen. Hierzu stellt die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" einen separaten Bereich mit allen wichtigen Informationen für Sie zur Verfügung: hier  

 


Kostenerstattung für Schülerinnen und Schüler – Was muss ich dazu wissen?

Für teilnehmende Schülerinnen und Schüler gibt es im Rahmen der Praxislerntage prinzipiell die Möglichkeit der Fahrt- und Sachkostenerstattung. Mit der Bearbeitung dieser Anträge ist die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" beauftragt. Hierzu hat sie je nach Art der Kostenerstattung einen eigenen Bereich mit allen wichtigen Informationen erstellt:

Informationen zur Erstattung von Schülerfahrtkostenhier  

Informationen zur Erstattung der schülerbezogenen Sachkosten: Für Arbeits- und Schutzbekleidung klicken Sie bitte: hier und für die Erstattung von Arbeits- und Verbrauchsmaterial klicken Sie bitte: hier  


Krankheit – Was ist zu tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt?

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht am Praxislerntag teilnehmen, sind unverzüglich der Praxislernort und die Schule zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler hat sodann der Schule eine entsprechende schriftliche Entschuldigung vorzulegen.