Kostenerstattung für Schülerinnen und Schüler – Was muss ich dazu wissen?
Für teilnehmende Schülerinnen und Schüler gibt es im Rahmen der Praxislerntage prinzipiell die Möglichkeit der Fahrt- und Sachkostenerstattung. Mit der Bearbeitung dieser Anträge ist die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" beauftragt. Hierzu hat sie je nach Art der Kostenerstattung einen eigenen Bereich mit allen wichtigen Informationen erstellt:
Informationen zur Erstattung von Schülerfahrtkosten: hier
Informationen zur Erstattung der schülerbezogenen Sachkosten: Für Arbeits- und Schutzbekleidung klicken Sie bitte: hier und für die Erstattung von Arbeits- und Verbrauchsmaterial klicken Sie bitte: hier