Krankheit – Was ist zu tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt?
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht am Praxislerntag teilnehmen, sind unverzüglichder Praxislernortunddie Schule zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler hat sodann der Schule eine entsprechende schriftliche Entschuldigung vorzulegen.