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K

Kostenerstattung Bearbeitungsstatus – Erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung/Rückmeldung zu ihren eingereichten Anträgen?

Nein.

Nach Posteingang erfolgt die individuelle Prüfung Ihrer Anträge und der erstattungsfähige Betrag wird direkt auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Die Antragstellenden werden nicht gesondert über die Bearbeitung oder Auszahlung informiert. Stattdessen können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit und nach jeweiliger Kostenart sortiert unter folgendem Link abrufen: hier 

Bei individuellen (Nach-)Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ernst. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier


Kostenerstattung Dauer – Wie lange dauert eine Kostenerstattung?

Die Bearbeitungs- und Erstattungsdauer richtet sich vornehmlich nach der Anzahl eingehender Anträge. Den jeweils aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit durch einen Klick auf die jeweilige Kostenart einsehen: hier 

Der gesamte Bearbeitungsprozess wird dabei in Form von unterschiedlichen Symbolen/Piktogrammen dargestellt. Somit wissen Sie jederzeit, an welcher Stelle sich der Bearbeitungsprozess gerade befindet.

Bei individuellen (Nach-)Fragen steht Ihnen Herr Ernst gern zur Verfügung. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier


Kostenerstattung für Lehrkräfte – Was muss ich dazu wissen?

Die das Modellprojekt umsetzenden Lehrkräfte können im Rahmen der Praxislerntage ebenfalls Kosten erstattet bekommen. Hierzu stellt die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" einen separaten Bereich mit allen wichtigen Informationen für Sie zur Verfügung: hier  

 


Kostenerstattung für Schülerinnen und Schüler – Was muss ich dazu wissen?

Für teilnehmende Schülerinnen und Schüler gibt es im Rahmen der Praxislerntage prinzipiell die Möglichkeit der Fahrt- und Sachkostenerstattung. Mit der Bearbeitung dieser Anträge ist die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" beauftragt. Hierzu hat sie je nach Art der Kostenerstattung einen eigenen Bereich mit allen wichtigen Informationen erstellt:

Informationen zur Erstattung von Schülerfahrtkostenhier  

Informationen zur Erstattung der schülerbezogenen Sachkosten: Für Arbeits- und Schutzbekleidung klicken Sie bitte: hier und für die Erstattung von Arbeits- und Verbrauchsmaterial klicken Sie bitte: hier  


Krankheit – Was ist zu tun, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt?

Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht am Praxislerntag teilnehmen, sind unverzüglich der Praxislernort und die Schule zu informieren. Die Schülerin oder der Schüler hat sodann der Schule eine entsprechende schriftliche Entschuldigung vorzulegen.


L

Lehrerwochenstunden – Stehen für die betreuenden Lehrkräfte Lehrerwochenstunden zur Verfügung?

Die Vor- und Nachbereitung der Praxislerntage sowie die Vor-Ort-Besuche der jeweiligen Schülerinnen und Schüler sind vom Umfang her in die reguläre wöchentliche Arbeitszeit der zuständigen Lehrkraft einzubeziehen. Für die Betreuung ist für vier Schülerinnen oder Schüler eine Unterrichtsstunde in der Woche des Praxislerntages vorzusehen.

 


M

Migration – Können Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an den Praxislerntagen teilnehmen?

Ja.

Um eine problemlose Durchführung der Praxislerntage zu gewährleisten, ist bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sicherzustellen, dass keine Verständigungsprobleme aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse auftreten. Schülerinnen und Schüler bei denen dies nicht sichergestellt ist, werden gemäß Nummer 2.8 des geltenden RdErl. des MB zum Modellprojekt (hier) unterrichtet.


P

Praxisauftrag – Wo wird der Praxisauftrag von der Schülerin / dem Schüler bearbeitet?

Am Praxislernort.

Die Praxisaufträge werden dann (gemäß Nummer 5.1.4 d) des RdErl. vom MB (hier) im Unterricht thematisiert. Die Verbindung der Praxisaufträge der Schule mit den für den Praxislernort wesentlichen Unterrichtsfächern ist mit der praktischen Tätigkeit am Praxislernort sicherzustellen. Der Praxislernort hat der Schülerin oder dem Schüler einen entsprechenden Bearbeitungszeitraum für den Praxisauftrag und zur Führung des Berichtsheftes zur Verfügung zu stellen.


Praxislernort Kriterien – Welche Kriterien muss ein Praxislernort erfüllen?

Eine Auflistung von Kriterien für einen Praxislernort finden Sie: hier


Praxislernort Lage – Wo dürfen sich die Praxislernorte befinden?

Die Praxislernorte sollen sich in der Regel am oder in der Nähe des Schulortes oder des Wohnortes der Schülerin oder des Schülers befinden. Die Entfernung zwischen der Wohnung der Schülerinnen und Schüler und dem ausgewählten Praxislernort darf nicht mehr als 30 Kilometer betragen und sollte sich in den Verwaltungsgrenzen des jeweiligen Schulträgers befinden. 



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