Lösung 4: Mehr Steuern für mehr Tierwohl?


(A) Die Höhe des Steuersatzes auf die tierischen Produkte Kuhmilch und Fleisch im Vergleich zu anderen Lebensmitteln:


- tierische Produkte: 7 %
- sonstige Lebensmittel: 19 %


(B) Anne’s Gedanken zum Tierwohl und der Preissteigerungen:


- Ich fände es sinnvoller, wenn Landwirten*innen das Geld direkt zukommt und sie mit diesem Geld Änderungen für mehr Tierwohl einführen könnten.
- Aufbauend auf diesen Änderungen könnte der Staat dann ein Monitoring-Programm einführen, d.h. ähnlich dem des Antibiotika-Monitorings (Betriebe mit dem höchsten Antibiotikaeinsatz müssen Maßnahmepläne erstellen, um ihren Einsatz zu reduzieren). Dies ist ein rollender Prozess, da die Betriebe sich fortlaufend verbessern müssen und immer andere im hinteren Teil der Rangfolge sind. 
- Somit hätte man beides verbunden: die Landwirte*innen bekommen Geld, um ihren Tierwohl-Status zu verbessern und der Staat kann diese Änderungen mit Hilfe eines Monitoring-Programms überwachen. 


(C) Alternativen zu Steuererhöhungen:


- neue Vorschriften, um Tierwohl zu steigern, Anhebung der gesetzlichen Standards
- Einführung von Tierwohllabels, die die Konsumenten*innen zuverlässig aufklären
- Agrarsubventionen an Einhaltung bestimmter Standards binden

https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-08/fleischsteuer-mehrwertsteuer-tierwohl-klimaschutz#welche-modelle-sind-im-gespraech

- weitläufigere Unterstützung der Tierhalter*innen, um Tierwohl zu steigern
- flächendeckende und verbindliche Kennzeichnung der Haltungsform

https://www.dw.com/de/mehr-steuern-f%C3%BCr-mehr-tierwohl/a-49931682

- bessere und ausführlichere Ernährungsbildung
- strengere Düngeregeln in Regionen mit vielen großen Ställen

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kritischer-fleischkonsum-was-bringt-eine-hoehere-steuer-wirklich/24880726.html

- vertraglich abgesicherte Förderung von Investitionen für die Landwirte*innen
- generelles Verbot für Preiswerbung bei Fleisch

https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/28318-fleischsteuer-alternativen-zur-fleischsteuer-2020-08-31-08-08-06.html