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Teilnahme Klasse - Können die Praxislerntage zunächst mit nur einer Klasse durchgeführt werden?

Gemäß geltender Rechtsgrundlage zum Modellprojekt sind die Praxislerntage in den Schuljahrgängen 8 und 9 durchzuführen. In der Einführungsphase des Modellprojektes wird den Schulen jedoch die Möglichkeit eingeräumt, entsprechend ihrer schulspezifischen Bedingungen, vorerst auch mit nur einer Klasse oder einem Schuljahrgang zu starten.


Teilnahme Klassen - Müssen alle Klassen eines Schuljahrganges an den Praxislerntagen teilnehmen?

Nein.

Die Schule entscheidet selbst mit wie vielen Klassen eines Schuljahrganges sie das Modellprojekt durchführen möchte.


Teilnahme Praxislernort – Wie können Praxislernorte am Modellprojekt teilnehmen?

Hierfür gibt es sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten. Ein paar Beispiele:

(1) Interessierte Praxislernorte können sich jederzeit an die am Modellprojekt teilnehmenden Schulen wenden. Die aktuelle Übersicht finden Sie: hier

(2) Bei individuellen Fragen - zum Beispiel: welche Schulen darüber hinaus bereits Interesse am Modellprojekt signalisiert haben, wie die Praxislerntage in Ihrem Unternehmen / Ihrer Einrichtung praktisch umsetzbar wären oder was es bei der Implementierung Ihrerseits pragmatisch zu beachten gibt - steht Ihnen Herr Kanigowski gern beratend zur Seite. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier

(3) Interessierte Praxislernorte können ihre Teilnahme auch durch das Ausfüllen eines Teilnahmeformulars der beratenden Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie: hier An der angegebenen Stelle sind ebenfalls verschiedene Unterstützungsmaterialen für Praxislernorte hinterlegt.

(4) Bei einer Teilnahme am Modellprojekt können sich Praxislernorte ebenfalls in die Praxislernorte-Datenbank (hier) kostenfrei aufnehmen lassen. Somit werden Sie leichter von Lehrkräften, Eltern sowie interessierten Schülerinnen und Schülern gefunden. 


Teilnahme Schule – Wie können interessierte Schulen am Modellprojekt teilnehmen?

Grundlage für die Entscheidung zur Durchführung der Praxislerntage ist ein Beschluss der Gesamtkonferenz. Hat die Gesamtkonferenz die Durchführung der Praxislerntage beschlossen, sind das Modellprojekt betreffend vorbereitende Maßnahmen in der Schule einzuleiten.

Jedoch steht Ihnen die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" bereits bei Ihren ersten Fragen zum Modellprojekt zur Verfügung und berät gern im Verlauf der erstmaligen Implementierung, Umsetzung und Nachbereitung. 

Die Schule meldet sich offiziell über das Teilnahmeformular der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage" an: hier  


Teilnahmepflicht – Sind die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an den Praxislerntagen verpflichtet?

Prinzipiell gilt: Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler, deren Klasse die Praxislerntage durchführt, verpflichtend.

Schülerinnen und Schüler, die aus besonderen Gründen, die der Schule schriftlich zu belegen sind, nicht an den Praxislerntagen teilnehmen können, sind verpflichtet, während dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Klasse, gegebenenfalls in einem anderen Schuljahrgang, zu besuchen.