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D

Durchführungsrhythmus - Müssen die Schülerinnen und Schüler in jedem Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 und 9 die Praxislerntage durchführen?

Nein. Die Durchführung der Praxislerntage kann für die Schulhalbjahre ausgesetzt werden, in denen die Schule feste Berufsorientierungsmaßnahmen durchführt, die eine Durchführung der Praxislerntage aufgrund vertraglicher Verbindlichkeiten nicht ermöglichen.

Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" berät jede interessierte und teilnehmende Schule zur individuellen und passenden Kopplung der Praxislerntage mit ihrem jeweiligen Schulkonzept. 


E

Erlass – Wo finde ich die aktuelle Rechtsgrundlage zum Modellprojekt?

Die aktuell geltende Rechtsgrundlage zum Modellprojekt finden Sie: hier 

 


Evaluation – Wie erfolgt die Evaluation des Modellprojektes?

Zum einen erfragt die koordinierende Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte Kennzahlen bei den teilnehmenden Schulen.

Zum anderen soll ab dem Jahr 2024 zusätzlich eine externe wissenschaftliche Evaluation erfolgen, um das Modellprojekt hinsichtlich der Eignung für die Übernahme in das Regelschulsystem zu bewerten, und um zukünftige Unterstützungsbedarfe zu explorieren.


F

Fahrtkostenerstattung – Was ist prinzipiell zu beachten?

Die für die Schülerinnen und Schüler anfallenden Kosten für die im Rahmen des Praxislerntages durchzuführenden Fahrten zwischen der Wohnung und dem Praxislernort trägt das Land Sachsen-Anhalt, sofern diese nicht oder nur teilweise gemäß den Satzungen der Träger der Schülerbeförderung nach § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder andere Dritte abgegolten sind.

Sofern der Praxislernort nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden kann, werden Fahrtkosten in Höhe von 20 Cent je Kilometer erstattet. Dabei ist die kürzeste Fahrstrecke zugrunde zu legen. Der Anspruch auf Erstattung entfällt, wenn ein oder mehrere Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines regulären Arbeitsweges der gesetzlichen Vertretung oder Dritten zum Praxislernort oder zum Wohnort befördert werden. Pro Praxislerntag sind lediglich eine Hinfahrt und eine Rückfahrt erstattungsfähig.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie: hier


Fahrtkostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV– Was muss beachtet werden?

Die für die Schülerinnen und Schüler anfallenden Kosten für die im Rahmen des Praxislerntages durchzuführenden Fahrten zwischen der Wohnung und dem Praxislernort trägt das Land Sachsen-Anhalt, sofern diese nicht oder nur teilweise gemäß den Satzungen der Träger der Schülerbeförderung nach § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt oder andere Dritte abgegolten sind.

Erstattungsfähig sind die Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten der preiswertesten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels. Pro Praxislerntag sind lediglich eine Hinfahrt und eine Rückfahrt erstattungsfähig.

Weitere Informationen finden Sie: hier


G

Gesetzliche Grundlage zum Modellprojekt – Wo finde ich diese?

Den aktuell geltenden Erlass zum Modellprojekt finden Sie: hier 


Gesundheitszeugnis Kosten – Was gilt es zu beachten, wenn der Praxislernort die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses verlangt?

Prinzipiell gilt: Ein Praxislernort kann ein Gesundheitszeugnis fordern.

Dadurch können für die Schülerin oder den Schüler bereits vor dem ersten Praxislerntag zusätzliche Kosten entstehen. Um im Einzelfall zu prüfen, ob diese Kosten über das Modellprojekt erstattungsfähig sind, kontaktieren Sie bitte VOR der erstmaligen Umsetzung des ersten Praxislerntages den dafür zuständigen Mitarbeiter: Herrn Ernst. Seine Kontaktdaten finden Sie: hier 


K

Klassenstufe/Schuljahrgang – Welche Klassenstufen/Schuljahrgänge dürfen an den Praxislerntagen teilnehmen?

Die Praxislerntage finden im 8. und/oder 9. Schuljahrgang statt.


Kompetenzen – Welche Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler am Praxislernort schärfen?

Die Schülerinnen und Schüler sollen während der Praxislerntage u.a. die in der Schule bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Kompetenzen am Praxislernort erkennen, anwenden, festigen und weiterentwickeln. Weitere Ziele des Modellprojektes finden Sie unter Punkt 3 des Erlasses: hier 


Koordination – Wer ist für die Koordination der Praxislerntage an einer Schule zuständig?

Eine von der Schulleitung beauftragte Lehrkraft. Sie ist zugleich die Kontaktperson zur und für die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage".



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