Durchführungsrhythmus - Müssen die Schülerinnen und Schüler in jedem Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 und 9 die Praxislerntage durchführen?

Nein. Die Durchführung der Praxislerntage kann für die Schulhalbjahre ausgesetzt werden, in denen die Schule feste Berufsorientierungsmaßnahmen durchführt, die eine Durchführung der Praxislerntage aufgrund vertraglicher Verbindlichkeiten nicht ermöglichen.

Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" berät jede interessierte und teilnehmende Schule zur individuellen und passenden Kopplung der Praxislerntage mit ihrem jeweiligen Schulkonzept. 

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