Aufhebung der Präsenzpflicht mit Begründung

Aufhebung der Präsenzpflicht mit Begründung

von Julia Kowalewski -
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 

entnehmen Sie bitte folgende Informationen vom Ministerium für Bildung:
Regelbetrieb und Regelungen zur Präsenzpflicht

Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder oder Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte – wie im Präsenzunterricht – gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von den Schulen nicht zu leisten. Wie im vergangenen Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung (Hausaufgaben).

Quelle: https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schulbetrieb-in-der-corona-pandemie/ (aufgerufen am 24.11.2021 um 12:15 Uhr)


Konkret bedeutet dies für die Gemeinschaftsschule "G.W. Leibniz"

Eine Abmeldung kann immer für eine Woche, unter Angabe eines Grundes ( z.B. Vorerkrankungen des Kindes oder Risikogruppe) in einem formlosen Antrag bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer schriftlich erfolgen. Der Antrag muss danach wieder neu gestellt werden. Einzelne Tage sind nicht möglich.

Um sich weiterhin tagesaktuell zur Corona - Lage in Sachsen- Anhalt zu informieren, können Sie gern den folgenden Link nutzen.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-ahalt/corona-aktuell-zahlen-grafiken-daten-statistik-102.html


Bleiben Sie und Ihr, liebe Schülerinnen und Schüler gesund!