Selbstlernkurs Schulrecht
-
Zusammenspiel der Institutionen im schulischen Kontext
-
-
In diesem Selbstlernkurs zum Schulrecht in Sachsen-Anhalt hast du einen Überblick über grundlegende Elemente des Schulwesens und über die Gesetzeshierarchie in Sachsen-Anhalt sowie die damit verbundenen Gesetze im Schulkontext bekommen. Darüber hinaus hast du einen Einblick in die umfangreichen Aufgaben der Lehrkräfte und die wichtigsten Entscheidungsträger*innen im Schulwesen erhalten.
Abschließend wollen wir nun nochmal einen Blick auf das Zusammenspiel der wichtigsten Institutionen im schulischen Kontext werfen. Diese Verbindungen werden durch das Schaubild oberhalb des Textes verdeutlicht. Schiebe den Regler schrittweise nach rechts, um die einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zu erkennen. Für die Beschreibung des Schaubilds starten wir auf der linken Seite der Grafik und arbeiten uns in Schreibrichtung schrittweise nach rechts vor.
-
Beginnen wir mit der Zusammenarbeit des BMBF und der KMK, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Bildung auf bundesweiter Ebene zu verbessern. Während die KMK an dem Prozess der Entwicklung von Bildungsstandards beteiligt ist und Empfehlungen für die Bildungspolitik ausspricht, ist es eine wichtige Aufgabe des BMBF die Forschung im Bildungsbereich zu finanzieren und Bildungsprojekte zu fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit lassen sich die Aktivitäten beider Institutionen besser aufeinander abstimmen. Dazu gehören auch die Umsetzung bundesweiter Bildungsstrategien, wie beispielsweise des DigitalPakts Schule, dem das Strategiepapier "Bildung in der digitalen Welt" der KMK als Grundlage dient.
Das Strategiepapier "Bildung in der digitalen Welt" beinhaltet ein klar definiertes und fächerübergreifendes Handlungskonzept für die Vermittlung digitaler Kompetenzen unter der Berücksichtigung von sechs Kompetenzbereichen. Zu dessen praktischer Umsetzung in den Schulen des Landes arbeiten das Landeschulamt, das LISA und die Schulträger eng miteinander zusammen.
Das Landesschulamt ist als oberste Schulaufsichtsbehörde für die Qualitätssicherung und Entwicklung der Schulen in Sachsen-Anhalt zuständig. Das LISA stellt sicher, dass die Lehrpläne und Curricula der Schulen auf die Anforderungen der digitalen Welt ausgerichtet sind und Lehrkräfte dazu in der Lage sind, digitale Technologien und Anwendungen im Unterricht zu nutzen und Schüler*innen diesbezüglich im Lernprozess zu begleiten. Die Aufgabe der Schulträger ist es sicherzustellen, dass die Schulen mit den dafür notwendigen Ressourcen, wie etwa der technischen Ausstattung, versorgt sind.
Eine Zusammenarbeit von LISA und Schulträgern erfolgt in dem Sinne, dass die Anträge bezüglich des Digitalpakts über das LINDIUS geprüft werden und je nach Prüfergebnis zum Nachbessern an die Schulträger zurückgegeben oder an das Landesverwaltungsamt zur weiteren Bearbeitung und Umsetzung geleitet werden.
Durch den DigitalPakt haben Schulen die Chance ihre schulinterne Planung und ihre Unterrichtskonzepte und Methoden anzupassen, um den Einsatz digitaler Hilfsmittel und Technologien im Unterricht zu integrieren. In diesem Zuge haben die Schulen des Landes Medienbildungskonzepte (MBK) erstellt, um ihr Vorgehen hinsichtlich der schulform- und altersspezifischen Medienkompetenzentwicklung der Schüler*innen zu schildern. Das MBK soll die Lehrkräfte auch dabei unterstützen, die spezifischen Anforderungen einzuschätzen, die sich aus dem praktischen Medieneinsatz im Unterricht ergeben.
-