• Grundlegendes zum Schulwesen in Sachsen-Anhalt




    • Gemäß § 24 SchulG LSA sind Schulen in den Bereichen der Planung und Durchführung des Unterrichts, in der Festlegung pädagogischer Konzepte sowie in der Verwaltung selbstständig und können im Rahmen der staatlichen Verantwortung und rechtlichen Vorschriften eigene Entscheidungen treffen. Dabei sollen sie ein eigenes Profil entwickeln, jedoch die Chancengleichheit und Durchlässigkeit der Bildungsgänge bewahren.

      Jede Schule ist verpflichtet ein Schulprogramm zu erstellen, welches von der Gesamtkonferenz beschlossen und regelmäßig fortgeschrieben wird. Dieses legt die Ziele und Leitideen der pädagogischen Arbeit und der Aktivitäten der Schule dar, berücksichtigt die besonderen Voraussetzungen und Merkmale der Schüler*innen sowie das regionale Umfeld und dient als Grundlage für die Koordination der Handlungen der in der Schule agierenden Personen. 

      Darüber hinaus werden im § 83 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Aufgaben der Schulaufsicht beschrieben, welche die inhaltliche, organisatorische und personelle Gestaltung des Schulwesens umfasst. Die Schulaufsicht berät und unterstützt Schulen und fördert ihre Selbstständigkeit. Sie hat die Fach- und Dienstaufsicht über Lehrkräfte und das pädagogische Personal sowie die Rechtsaufsicht über die Schulträger. Die Schulaufsicht hat außerdem Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte und organisiert den schulpsychologischen Dienst sowie die individuelle schulfachliche Beratung. Die Qualitätssicherung ist ebenfalls Teil ihrer Aufgaben.










    • Das Landesschulamt ist eine zentrale Einrichtung des Landes, die für die Steuerung und Koordination des Schulwesens zuständig ist. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Aufsicht über die Schulen in Sachsen-Anhalt sowie die Beratung und Unterstützung der Schulen in organisatorischen und rechtlichen Fragen.

      Das Landesschulamt hat eine wichtige Funktion bei der Umsetzung von Bildungs- und Erziehungszielen und unterstützt die Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung von internen Konzepten und Projekten. Es ist auch für die Genehmigung und Überwachung von Schulbüchern und Lehrmaterialien zuständig und sorgt für die Einhaltung von Qualitätsstandards im Schulwesen.

      Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Durchführung von Prüfungen und Abschlussprüfungen, wie z.B. des Abiturs. Es überprüft dabei die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass die Prüfungen fair und transparent durchgeführt werden.

      Des Weiteren ist es auch für die Planung des Schulnetzes in Sachsen-Anhalt verantwortlich. Es stellt sicher, dass die Schulen mit ausreichend qualifizierten Lehrkräften ausgestattet sind und dass die Schulinfrastruktur den Anforderungen entspricht.

      Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) ist eine zentrale Einrichtung des Landes, die sich der Verbesserung der Schulqualität und der Lehrerbildung widmet. Zu den Hauptaufgaben des LISA gehört es, die pädagogische und fachliche Kompetenz der Lehrkräfte zu fördern, die Qualität des Unterrichts zu verbessern und die Schulen bei der Umsetzung von Bildungsstandards und Lehrplänen zu unterstützen.

      Das LISA entwickelt auch Curricula und Lehrpläne für die Schulen in Sachsen-Anhalt und bietet Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte an, um ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern und ihre Unterrichtspraxis zu verbessern. Es unterstützt Schulen auch bei der Evaluation von Lehr- und Lernprozessen und berät sie bei der Einführung neuer Lehrmethoden und Technologien.

      Lehrkräfte des Landes Sachsen-Anhalt müssen zunächst eine entsprechende akademische Ausbildung absolvieren, um zum Lehrerberuf befähigt zu sein. In der Regel wird hierfür ein Lehramtsstudium an einer Universität absolviert. Das Studium umfasst sowohl fachliche als auch pädagogische Inhalte und wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen.

      Nach Abschluss des Studiums müssen die angehenden Lehrkräfte ein Referendariat absolvieren, das in der Regel 16 Monate dauert und während dessen sie neben dem unterstützenden und eigenverantwortlichen Unterrichten an der Ausbildungsschule auch Seminare in der Pädagogik und Fachdidaktik am LISA absolvieren. Ziel des Referendariats ist es, sich auf die zukünftige Tätigkeit als Lehrkraft durch praktische Erfahrungen in der Durchführung des Unterrichts vorzubereiten. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Referendariats im Lehramtsstudium erhalten die Absolvent*innen eine Beurteilung über ihre Leistungen im Vorbereitungsdienst. Bei positiver Beurteilung wird den Absolvent*innen das zweite Staatsexamen zuerkannt und sie sind berechtigt, sich als Lehrer*innen zu bewerben.

      Die Bewerbung als Lehrkraft erfolgt in der Regel über das Bewerbungsportal des Landes, bei dem sich Absolvent*innen auf ausgeschriebene Stellen im Schuldienst bewerben können. Die Einstellung als Lehrer*in erfolgt in der Regel auf Probe und ist von der Verfügbarkeit der freien Stellen abhängig.


      Darüber hinaus bietet das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) verschiedene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer an, um ihre fachlichen Kompetenzen zu erweitern und ihre Unterrichtspraxis zu verbessern. Dabei geht es beispielsweise um die Einführung neuer Lehrmethoden, die Vermittlung von digitalen Kompetenzen oder die Förderung der Inklusion. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist in der Regel freiwillig, werden im Rahmen eines Fortbildungskonzepts der Schule oder individueller Bedarfslagen verbindlich vereinbart.

      Hierbei sei zu beachten, dass Fortbildungen und Weiterbildungen deutlich von einander abzugrenzen sind. Fortbildungen sind in der Regel einmalige Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, zu denen eine Anmeldung in Absprache mit der Schulleitung erfolgt. Unter Weiterbildungen hingegen versteht man ein- bis zweijährige Qualifizierungen, die zumeist mit einem Teilnahmetag pro Woche einhergehen und zu deren Abschluss nach bestandener Prüfung die Unterrichtserlaubnis für ein weiteres Unterrichtsfach oder einen pädagogischen Schwerpunkt erteilt wird. 


      In Sachsen-Anhalt sind die Zuständigkeiten im Bereich der Bildung und des Schulwesens auf verschiedene Akteure verteilt. Die wichtigsten Entscheidungsbefugnisse liegen bei den folgenden Akteur*innen:

       Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt: 

      Das Ministerium ist die höchste Instanz im Schulwesen und hat die Gesamtverantwortung für das Bildungswesen in Sachsen-Anhalt. Es legt die Bildungs- und Erziehungsziele fest und ist für die Entwicklung von Lehrplänen, Richtlinien und Verordnungen zuständig. Das Ministerium überwacht beispielsweise auch die Arbeit des Landesschulamtes und der Schulen.

      Das Landesschulamt: 

      Das Landesschulamt ist als zentrale Schulbehörde für die Steuerung und Koordination des Schulwesens zuständig und verfügt über Entscheidungsbefugnisse in vielen Bereichen, wie z.B. bei der Planung des Schulnetzes.

      Die Schulträger: 

      Die kommunalen und privaten Schulträger haben Verantwortung für die Organisation und Ausstattung der Schulen, z.B. die Beschaffung von Lehrmaterialien, die Ausstattung der Schulgebäude oder die Einstellung von Schulpersonal.

      Die Schulleitungen: 

      Die Schulleitungen haben die Verantwortung für die pädagogische Arbeit an ihrer Schule und treffen Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen. Sie sind auch für die Personalentscheidungen an ihrer Schule zuständig.

      Die Lehrerinnen und Lehrer: 

      Die Lehrkräfte tragen Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung und die Förderung der Schüler*innen. Sie haben eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele und bei der Weiterentwicklung des Schulwesens.