Selbstlernkurs Schulrecht
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Gesetzeshierarchie in Sachsen-Anhalt
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Rechtsnormen sind nicht gleichwertig, sondern folgen einer Rangordnung. Prinzipiell gilt hierbei, dass eine bestehende Rechtsnorm nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen darf.
Die ranghöchste Normebene in Deutschland bildet die Verfassung des Bundes - das Grundgesetz. Darüber hinaus existiert für jedes Bundesland eine Landesverfassung, in der die wichtigsten Regeln definiert werden, nach denen die Landespolitik gestaltet wird. In den dazugehörigen Landesparlamenten werden Gesetze erlassen, die nur für das jeweilige Bundesland Gültigkeit besitzen und alle Bereiche rund um Bildung, Kultur, Gesundheit, etc. regeln, so wie etwa das Schulgesetz. -
In Deutschland gilt die hierarchische Ordnung der Gesetze nach Bundes- und Landesrecht. Das einfache Gesetz steht in der Rangordnung unter der Verfassung und darf somit nicht im Widerspruch mit dem Grundgesetz stehen. Hierbei ist zu beachten, dass der genaue Ablauf des Gesetzgebungsprozesses von der jeweiligen Gesetzesvorlage und den politischen Gegebenheiten abhängt und somit variieren kann.
Der Gesetzgebungsprozess erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:Initiative: Die Initiative zur Gesetzgebung kann von verschiedenen Akteur*innen ausgehen, beispielsweise von Abgeordneten des Landtages oder von Interessensverbänden.
Entwurf: Wenn die Initiative ergriffen wurde, wird durch Fachleute ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser wird in der Regel von den beteiligten Akteur*innen gemeinsam ausgearbeitet und diskutiert.
Beratung: Der Gesetzesentwurf wird in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags besprochen. Dort können auch Expert*innen, Interessengruppen und Bürger*innen gehört werden.
Abstimmung: Das Gesetz wird im Plenum des Landtages diskutiert und anschließend darüber abgestimmt. Dafür muss eine Mehrheit der Mitglieder des Landtages dem Gesetz zustimmen.
Verkündung: Nach der Verabschiedung im Landtag wird das Gesetz durch die Landesregierung verkündet und tritt in Kraft.
Neben wesentlichen Dingen des Schulwesens, die durch das Schulgesetz geregelt sind, gibt es auch Thematiken, die vom Kultusministerium in eigener Zuständigkeit geregelt werden dürfen, sofern das Parlament ihnen dazu eine Legitimation erteilt hat und diese Ermächtigung im Gesetz vermerkt wurde. Ist dies der Fall, ist das Kultusministerium dazu berechtigt Verordnungen zu erlassen. Darunter zählt beispielsweise die Verordnung für Abschlussprüfungen.
Ist eine Verordnung also durch eine korrekte Ermächtigung zustande gekommen und widerspricht nicht dem übergeordneten Gesetz, dann ist diese für Lehrkräfte genauso bindend wie ein förmliches Gesetz.
Folgende weitere Verordnungen sind im Schulalltag von Belangen:- Prüfungsverordnung
- Konferenzverordnung
- Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte
- Datenschutzgrundverordnung (EU-Recht)
- Lernmittelkostenentlastungsverordnung
- u.v.m.
Folgen wir der Rangordnung der Rechtsnormen, stehen die Verwaltungsvorschriften, deren bekannteste Form der Erlass ist, knapp unterhalb der Verordnungen. Streng genommen ist der Erlass jedoch keine eigenständige Rechtsnorm, sondern eine behördeninterne Weisung zu Detailfragen, in welcher das Kultusministerium seine Auslegung bestimmter Normen darlegt und in der bestimmt wird, wie diese in seinem Sinne zu befolgen sind.
Folgende Erlasse sind im schulischen Kontext von Bedeutung:
- Rolle der Schulleitung
- Leistungsbewertungserlass
- Unterrichtsorganisationserlass
- Umgang mit Schulverweigerung
- Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten
- Alkoholverbot in Schulen
- Erziehungsmittel in der Schule
- u.v.m.
Alle für die Schule wichtigen Erlasse sind im Schulverwaltungsblatt (SVBl.) des Landes Sachsen-Anhalt festgehalten. Diese Lektüre ist für alle Lehrkräfte verpflichtend, um über aktuelle Regelungen auf dem Laufenden zu bleiben.
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