• Bildung ist Ländersache


    • Nach dem Grundgesetz (Art. 30, Art. 70 Absatz 1 GG) liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in den Händen der einzelnen Bundesländer. Bildung ist in Deutschland demnach Ländersache. Die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen wird auch als Kulturhoheit bezeichnet.

      Für die übergreifende Zusammenarbeit der Länder wurde 1948 die Kultusministerkonferenz (KMK) gegründet, die ein Zusammenschluss der Bildungs- und Forschungsminister aller 16 Bundesländer darstellt. Beschlüsse dieser Konferenz müssen einstimmig befürwortet werden und bedürfen einer Rechtsgültigkeit durch eine zusätzliche Verabschiedung der jeweiligen Landesparlamente. 

      Auch wenn der Föderalismus in der Bundespolitik dazu führt, dass jedes Bundesland seine eigene Schulpolitik betreibt, ist die KMK dennoch um gemeinsame Standards bemüht. Dementsprechend wurde z.B. die Aufteilung des Schuljahres vereinheitlicht und die bundesweite Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von dreizehn auf zwölf Jahre beschlossen. Dennoch unterscheiden sich die Schulsysteme der Länder in mehreren Aspekten. So besitzen Lehrpläne beispielsweise verschiedene inhaltliche Schwerpunkte und auch das Fächerangebot und die Schultypen können zwischen den Bundesländern variieren.

      Das Schulrecht der einzelnen Länder unterscheidet sich mittlerweile in der Schulorganisation allerdings kaum noch. Dies liegt daran, dass versucht wird, eine Einheitlichkeit im Rahmen der KMK durch Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Ländern zu erzielen.


    • Die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung in Deutschland gehört zur maßgeblichen Aufgabe des Bundesministeriums BMBF. Seine Hauptaufgabe ist es, die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung sowie die Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften in Deutschland zu fördern.

      Die thematischen Schwerpunkte des Ministeriums werden durch acht Abteilungen abgebildet. Die Unterabteilung 32 ist im Zusammenhang mit dem Schulrecht besonders von Bedeutung, da sie sich der Förderung der schulischen Infrastruktur (z.B. DigitalPakt Schule) und der Qualität von Schulen (z.B. Leistungsstarken-Initiative) widmet.
      Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) vereint die zuständigen Minister*innen, sowie Senator*innen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie Kultur. Ziel ist es, bei Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung für ein notwendiges Maß an Einheitlichkeit in Bereichen wie der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur zu sorgen.
      Um in der zunehmend digitaler werdenden Welt Schritt halten zu können, sollen nötige Medienkompetenzen in der Schule vermittelt werden. Damit geht auch eine bessere technische Ausstattung der Schulen einher. Mit dem DigitalPakt Schule soll dieses Ziel durch Bund und Länder erreicht werden.

      Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden durch den DigitalPakt Schule bei Investitionen, um den flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur unter Einbezug der Pädagogik zu erreichen. Mit einer Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019 stellt der Bund, innerhalb seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, 5 Milliarden Euro1 für digitale Bildungsinvestitionen in einem Zeitraum von 5 Jahren bereit. Darüber hinaus verpflichten sich die Länder gemäß ihrer KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, digitale Bildung durch die Anpassung von Lehrplänen, Umgestaltung der Lehrer*innenausbildung und -weiterbildung sowie pädagogischen Konzepten umzusetzen.

      1 Als Folge der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule im Jahr 2020 um drei Zusatzvereinbarungen (ZV) im Umfang von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erweitert.

      Das Strategiepapier "Bildung in der digitalen Welt" der KMK dient als Grundlage für den DigitalPakt Schule. Dieser legt einen Fokus auf pädagogisch geprägtes Lehren und Lernen in der digitalen Welt und verpflichtet die Bundesländer zur konsequenten Umsetzung. Die Strategie bietet ein klares Handlungskonzept für die Vermittlung digitaler Kompetenzen und enthält einen verbindlichen Kompetenzrahmen mit sechs Kompetenzbereichen, der fächerübergreifend für alle allgemeinbildenden Schulen einsetzbar ist.

      Darüber hinaus steht auch die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Fokus, um eine systematische Einbindung digitaler Lernumgebungen in den Unterricht an allen Schulen der Bundesrepublik zu ermöglichen. Die Publikation "Lehren und Lernen in der digitalen Welt" ist eine ergänzende Empfehlung zum Strategiepapier und fokussiert notwendige digitale Transformationsprozesse der schulischen Bildung.