Sondervermögen Corona

Sondervermögen Corona

von Katrin Kaufmann -
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Liebe Lehrkräfte,

hier noch einmal der Hinweis:

Die Abrechnungen über das Sondervermögen Corona müssen spätestens am 30.06.2024 dem LSA vorliegen.

Also bitte noch alle Rechnungen für das SJ 2023/2024 zeitnah bei mir einreichen.

Eine Gute Nachricht kam heute auch noch vom LSA. lächelnd

... auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 stehen unserer Schule Mittel aus dem Landesprogramm "Bewältigung von Lernrückständen" in Form eines freien Budgets zur Verfügung.

Also können wieder Anträge gestellt werden.

LG Katrin Kaufmann

Brief vom LSA siehe Anhang