Liebe Familien,
am kommenden Donnerstag beginnt das neue Schuljahr. Wir freuen uns darauf, alle Schüler erholt in der Schule zu begrüßen.
Wir starten im Regelbetrieb.
- Der Unterricht findet laut Stundenplan in vollen Klassen statt.
- Im Unterricht und in den Pausen müssen keine Masken mehr getragen werden.
- Auf den Fluren muss eine Maske getragen werden.
Bitte beachten Sie, dass wir laut Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022 vom 26.08.2021 gezwungen sind, Folgendes umzusetzen:
- Es besteht Schulpflicht. Diese wird durch Anwesenheit in der Schule erfüllt. Vom Recht auf Aussetzung der Präsenzpflicht kann nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
- Das Betreten des Schulgeländes ist nur getesteten, geimpften oder genesenen Personen gestattet.
Variante A)
Sie organisieren die Testung privat (PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest durch Testzentrum, Apotheke oder Arzt; nicht älter als 24h) und legen der Schule den Negativbescheid vor.
Variante B)
Ihr Kind nutzt die Möglichkeit des Selbsttests im Klassenverband in folgendem Turnus. Hierzu muss der Schule die schriftliche Einverständniserklärung vorliegen.
Donnerstag, 02.09.2021 |
Selbsttest-Angebot |
KW 36 (Mo., Mi., Fr.) |
Selbsttest-Angebot an drei Tagen |
KW 37 (Mo., Mi., Fr.) |
Selbsttest-Angebot an drei Tagen |
ab KW 38 |
Selbsttest-Angebot an zwei Tagen/Woche |
Variante C)
Eltern holen den Selbsttest in der Schule ab, führen diesen zu Hause durch und geben ihrem Kind die qualifizierte Selbstauskunft mit in die Schule.
Eine Befreiung von der Testpflicht kann in begründeten Ausnahmefällen ärztlich bescheinigt werden.
Fazit:
Wer sich nicht testen lässt und nicht genesen oder geimpft ist, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und hat keinen Anspruch auf Erteilung individueller Aufgaben.