Regelungen ab dem 25. Mai 2021

Regelungen ab dem 25. Mai 2021

von Moodle Admin -
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Regelungen ab dem 25. Mai 2021

 

Sehr geehrte Eltern/ Personensorgeberechtigte,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

auch nach den Ferien bestimmt das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite die Öffnung der Schulen. Es bleibt demnach bei den angekündigten Änderungen:

  • Überschreitet der Landkreis auf fünf aufeinander folgenden Tagen den Stellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
  • Überschreitet der Landkreis auf fünf aufeinander folgenden Tagen den Stellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag die Durchführung vom Präsenzunterricht untersagt.

Geplant ist ab Dienstag (25. Mai 2021) nach den Ferien der eingeschränkte Regelbetrieb. Ausgenommen sind die neunten Klassen, die im Klassenverband unterrichtet werden.

  • Gruppe A - Mittwoch, Freitag
  • Gruppe B - Dienstag, Donnerstag

Wenn Unterricht im eingeschränktem Regelbetrieb stattfindet, bitten wir alle Schülerinnen und Schüler der Gruppen B und die neunten Klassen sich 7.30 Uhr auf dem Schulhof einzufinden. Es muss erst die Testung durchgeführt werden, damit Unterricht beginnen kann. Bitte denken Sie ggfs. an die Selbstauskunft. Die Selbsttests für die betroffenen Schülerinnen und Schüler können Sie im Zeitraum von Montag, den 10. Mai bis Dienstag, den 11. Mai 2021 von jeweils 9.00 bis 12.00 Uhr im Sekretariat abholen. 

Falls sich die Zahlen in den Ferien an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen NICHT unter dem Stellenwert 165 einpendeln, erfolgt erneut der Distanzunterricht. Wenn Distanzunterricht stattfinden sollte, sind von dieser Regelung die neunten Klassen und die Hauptschüler der achten Klassen ausgenommen, diese werden in der Schule im Regelbetrieb beschult. Die fünften bis siebten Klassen und die auf den realschulabschlussbezogenen Unterricht beschulten Schülerinnen und Schüler der achten Klasse erhalten Aufgaben über moodle.

Ebenfalls von der Schulschließung ausgenommen sind die Schuljahrgänge der fünften und sechsten Klasse, die einen Anspruch auf die Notbetreuung haben. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben die Schülerinnen und Schüler, welche nicht durch Eltern/ Personensorgeberechtigte beaufsichtigt werden können, welche in systemrelevanten Berufen arbeiten.

Die Schulspeisung durch das Altmark-Catering richtet sich nach dem Schulbetrieb.

Des Weiteren kann ab 31. Mai 2021 Nachhilfe in der 7./8. Stunde in den Nachmittagsstunden von Dienstag bis Donnerstag in der Schule angeboten werden, welche durch geschultes Personal durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler können nach der achten Stunde regulär mit den Schulbussen nach Hause fahren. Wenn Sie die Nachhilfe in Anspruch nehmen möchten, melden Sie Ihr Kind bitte per Mail mit Namen, Klasse und Fächerbedarf in der Schule an.

Bitte sehen Sie regelmäßig die Homepage ein. Die Schulleitung wird am Freitag, den 21. Mai 2021 über das weitere Vorgehen im Schulbetrieb informiert.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern sowie allen Kolleginnen und Kollegen eine erholsame Ferienzeit, schönes Wetter und jede Menge Sonne.

i.A. Die Schulleitung