Schulimkerei
-
Rechtliches
Eine Schulimkerei ist kein "Selbstläufer". Sie erfordert Engagement, zuverlässige Partner und einen sicheren rechtlichen Rahmen.
Dabei haben wir uns folgendermaßen abgesichert und vernetzt:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, auch ob Schülerinnen und Schüler bekannte Allergien haben
- Rücksprache mit der Unfallkasse, um beachtenswerte Besonderheiten abzuklären
- Eintritt in den Imkerverein Bitterfeld, um rechtlich abgesichert zu sein
- Anmeldung des Bienenvolks und der Haltung beim zuständigen Veterinäramt
- Meldung des Bienenvolks bei der Tierseuchenkasse
- Besitz eines Hygienepasses