• Rechtliches

    Eine Schulimkerei ist kein "Selbstläufer". Sie erfordert Engagement, zuverlässige Partner und einen sicheren rechtlichen Rahmen.

    Dabei haben wir uns folgendermaßen abgesichert und vernetzt:

    - Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, auch ob Schülerinnen und Schüler bekannte Allergien haben

    - Rücksprache mit der Unfallkasse, um beachtenswerte Besonderheiten abzuklären

    - Eintritt in den Imkerverein Bitterfeld, um rechtlich abgesichert zu sein

    - Anmeldung des Bienenvolks und der Haltung beim zuständigen Veterinäramt

    - Meldung des Bienenvolks bei der Tierseuchenkasse

    - Besitz eines Hygienepasses