• Rechtliches

    Eine Schulimkerei ist kein "Selbstläufer". Sie erfordert Engagement, zuverlässige Partner und einen sicheren rechtlichen Rahmen.

    Dabei haben wir uns folgendermaßen abgesichert und vernetzt:

    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, auch ob Schülerinnen und Schüler bekannte Allergien haben
    • Erweiterung des Hygienekonzepts
    • Rücksprache mit der Unfallkasse, um beachtenswerte Besonderheiten abzuklären
    • Eintritt in den Imkerverein Bitterfeld, um rechtlich abgesichert zu sein
    • Anmeldung des Bienenvolks und der Haltung beim zuständigen Veterinäramt
    • Meldung des Bienenvolks bei der Tierseuchenkasse
    • Besitz eines Hygienepasses
    • Qualitätsmanagement: standardisierte Protokolle zu allen Tätigkeiten am Bienenturm