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Versicherungsschutz – Wie sind die Schülerinnen und Schüler während der Praxislerntage versichert?

Während der Praxislerntage unterliegen die Schülerinnen und Schüler, wie beim Schulbesuch, der gesetzlichen Unfallversicherung. Weiterer Versicherungsschutz besteht entsprechend den von den Schulträgern freiwillig abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Für die Schulen in Landesträgerschaft tritt das Land als Schulträger im Schadenhaftungsfall ein.