Beendigung einer Kooperation - Was passiert, wenn eine Kooperation von einer Seite aus nicht erfüllt wird?

Bei der Vorbereitung, Durchführung, Umsetzung und Nachbereitung der einzelnen Praxislerntage sind sehr viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteure involviert. Daher gilt es in erster Linie die jeweils individuelle Situation zu kennen: wer macht was nicht? Die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" hat aus ihrer bisherigen Arbeit heraus drei mögliche bzw. allgemeine Fallkonstellationen entwickelt.  

Konstellation 1: Die Schülerin oder der Schüler kommt ihren/seinen Pflichten nicht nach

In diesem Fall kann der Praxislernort die Kooperation mit der Schülerin oder dem Schüler auflösen. Die Schülerin oder der Schüler muss dann den Unterricht in einer anderen Klasse, ggf. in einem anderen Schuljahrgang, besuchen.

Konstellation 2: Der Praxislernort kommt seinen Pflichten nicht nach

Wenn es (zeitlich) möglich und sinnvoll erscheint, kann bzw. muss sich die Schülerin oder der Schüler einen neuen Praxislernort suchen. Alternativ muss die Schülerin oder der Schüler auch hier den Unterricht in einer anderen Klasse, ggf. in einem anderen Schuljahrgang, besuchen. Die zuständige Lehrkraft kann an dieser Stelle vermittelnd tätig werden. 

Konstellation 3: Eine teilnehmende Schule kommt ihren Pflichten nicht nach

Sollten dem Praxislernort oder der teilnehmenden Schülerin bzw. dem teilnehmenden Schüler (gravierende) Unstimmigkeiten in der Umsetzung der Praxislerntage begegnen, ist in erster Linie immer der Kontaktversuch mit den verantwortlichen Lehrkräften der jeweiligen Schule zu avisieren. Darüber hinaus ist in diesem Fall auch die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" in koordinierender Funktion für alle Beteiligten tätig. Eine kurze E-Mail oder Anruf genügt. Die Kontaktdaten finden Sie: hier  

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