Kostenerstattungen Sachkosten
Arbeits- und Schutzbekleidung
Antragsberechtigt:
Eine gesetzliche Vertretung der Schülerin oder des Schülers oder eine andere natürliche Person im jeweils aktuellen Schuljahr.
Einreichungsfristen:
Pro Schulhalbjahr gibt es einen Abrechnungszeitraum einzuhalten.
1. Schulhalbjahr: bis zum 10.11.
2. Schulhalbjahr: bis zum 05.05.
Hinweis:
Nur ein vollständiger, form- und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichter Antrag kann berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben.
grafische Übersicht des Abrechnungsverfahrens innerhalb eines Schuljahres:
Sonstige Sachkosten
Sofern der teilnehmenden Schülerin/dem teilnehmenden Schüler andere Sachkosten als zwingende/notwendige Voraussetzung zur Durchführung der Praxislerntage am Praxislernort genannt werden (z.B. Gesundheitszeugnis), können Sie vor deren Kostenentstehung die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" kontaktieren, um eine Erstattungsmöglichkeit durch die Pädagogische Arbeitsstelle "Praxislerntage" im Einzelfall prüfen zu lassen.
Arbeits- und Verbrauchsmaterial
Antragsberechtigt:
Der Praxislernort der Schülerin oder des Schülers im jeweils aktuellen Schulhalbjahr.
Einreichungsfristen:
Pro Schulhalbjahr gibt es einen Abrechnungszeitraum einzuhalten.
1. Schulhalbjahr: bis zum 10.11.
2. Schulhalbjahr: bis zum 05.05.
Hinweis:
Nur vollständig und fristgerecht bei der Pädagogischen Arbeitsstelle „Praxislerntage“ eingereichte Anträge können berücksichtigt werden. Die Postanschrift ist bereits auf dem Antragsformular angegeben.
Fragen?
Falls Sie Fragen zu diesem Abrechnungsverfahren haben, können Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Deinat wenden.