Änderung der Abschlussverordnung Hauptschule

Änderung der Abschlussverordnung Hauptschule

von Katrin Kaufmann -
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Änderung der Abschlussvorordnung

Neuer §3a „Leistungsvoraussetzungen für den Hauptschulabschluss“

Maximal eine mangelhafte Leistung

Eine mangelhafte Leistung ohne Ausgleich sowie eine mangelhafte Leistung durch Ausgleich (anders Fach, für Deu und Mat extra ausgewiesene Möglichkeiten)

Eine mangelhafte Leistung ohne Ausgleich sowie eine ungenügende Leistung in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach

§18 Abs. 1 neue Fassung: Anspruch auf Nachteisausgleich bei diagnostizierten Lernstörungen, sonderpädagogischem Förderbedarf oder leistungsbeeinträchtigenden chronischen Erkrankungen – Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen

 

GVBl. LSA Nr.14/2024 vom 14.08.2024