Planung für den 1. Präventionstag im SJ 2024/2025
Arbeits- und Gesundheitsschutz für das Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt.
Er soll der Unfallverhütung und der Gesundheitsförderung dienen.
An diesem Tag sollen die Beschäftigten zum Themenfeld Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert, beraten und informiert werden. Neben dem Ziel, die Gesundheit aller Beschäftigten zu erhalten, soll ebenso ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität und des Wohlbefindens aller Beschäftigten geleistet werden. Denn Zufriedenheit und Motivation wirken sich positiv auf Leistungsbereitschaft und -fähigkeit aus.
Der Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz findet an einem von der Schulleitung, nach Mitbestimmung durch den Personalrat, festgelegten Schultag außerhalb der Ferien, von Prüfungszeiten, arbeitsintensiven Hochphasen und anderen fixen Terminen statt.
Die Teilnahme für alle Lehrer ist verpflichtend; die Schülerinnen und Schüler haben an diesem Tag unterrichtsfrei.
Es wird jährlich wechselnd eines der folgenden Schwerpunktthemen behandeln, welches von der Schulleitung, nach Mitbestimmung durch den Personalrat, festgelegt wird. Teamentwicklung, Umgang mit Konflikten, Kommunikationstraining, Resilienz, Selbst-, Zeit- und Stressmanagement, Erholungs- und Entspannungstechniken, Ergonomie im Arbeitsalltag, Rückentraining (Techniken zum Heben und Tragen), Stimmbildung, Sprechtraining, Suchtprävention.
Nach dem Beschluss der Gesamtkonferenz (dieser war am 09.10.2023) über die Durchführung eines Präventionstags Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt die Schulleitung den Termin und zwei mögliche Ausweichtermine, das Schwerpunktthema und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverzüglich im auf der Internetseite von MAS eingerichteten Schulportal: https://schulportal-sachsen-anhalt.de/ ein. Dort ist auch anzugeben, ob Präventionsangebote von MAS zur Durchführung des Präventionstages Arbeits- und Gesundheitsschutz genutzt werden sollen oder ob eine Kooperation mit Dritten erfolgt.
Anmeldungen für Termine im ersten Schulhalbjahr müssen bis spätestens 1. Mai des laufenden Kalenderjahres erfolgen. Nach dem jeweiligen Stichtag werden alle Anmeldungen automatisiert an das Landesschulamt übermittelt. Von dort erhält die Schulleitung anschließend die Rückmeldung, an welchem der drei angegebenen Termine der Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden kann.
Name, Vorname |
Vorschlag Haupttermin |
Vorschlag
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Vorschlag
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Bemerkungen |
Einschreibeliste hänge ich im Lehrerzimmer aus.
LG Katrin Kaufmann