Allgemeines
- Bitte wählen Sie die Leihbücher bis zum 22.04.2024, 12.00 Uhr korrekt aus und prüfen Sie Ihre Auswahl vor dem Abschluss gründlich. Es können im neuen Schuljahr keine Veränderungen mehr vorgenommen werden. Für Bücher, die geliehen werden sollen, wird eine Leihgebühr erhoben und Bücher, die gekauft werden sollen, müssen von Ihnen privat besorgt werden.
- Für Bücher, die 2 Jahre genutzt werden, muss in beiden Jahren eine Leihgebühr bezahlt werden.
- Prüfen Sie, ob Sie eine nur verminderte Leihgebühr bezahlen müssen. (siehe nächster Anschnitt).
- Nach der Auswahl der Leihexemplare erhalten Sie zur Elternversammlung eine Übersicht über die von Ihnen gewählten Leihexemplare. Dieser Zettel muss dann von Ihnen unterschrieben werden.
- Weiter unten finden Sie alle Angaben zur Überweisung der Leihgebühren auf unser Schulkonto (Termin: 08.05.2024) und zu weiteren Lernmaterialien (Arbeitshefte, Atlas, u. ä.), die von Ihnen gekauft werden müssen. Vergessen Sie nicht, alle Kaufexemplare und Arbeitshefte rechtzeitig im Buchhandel zu bestellen. Zum Schuljahresstart soll Ihr Kind alle Materialien zur Verfügung haben. Diese Geldbeträge bitte nicht auf das Schulkonto überweisen.
- Ihr Kind erhält die Leihbücher am Schuljahresanfang erst, wenn alle Dokumente vollständig und unterschrieben in unserer Schule sind und die komplette Leihgebühr auf dem Schulkonto eingegangen ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
leihbuecher@sks-zerbst.bildung-lsa.de
Hinweise zur Höhe der Leihgebühren
Für das Ausleihen von Lernmitteln (gedruckte Schulbücher und digitale Lernmittel) werden Leistungsgebühren in Höhe der Gebührensätze der Lernmittelkostenentlastungsverordnung erhoben. Da die Gebühr pro Lernmittel 1 €, 2 € oder 3 € betragen kann, wählen Sie bitte zuerst, welche Gebührenhöhe für Ihr Kind zutreffend ist. Die Standardgebühr beträgt 3 € pro Lernmittel. Nutzen Sie zur Auswahl die folgende Infotafel und die als PDF im Nachfolgenden hinterlegte Anlage zur Lernmittelkostenentlastung.
![](https://moodle.bildung-lsa.de/sks-zerbst/pluginfile.php/19654/mod_label/intro/Tabelle%20Anlage%202b.png?time=1645376023925)
Bei Geltendmachung von verringerten Leistungsgebührsätzen werden zur Feststellung der Anspruchsberechtigung Selbstauskünfte verlangt. Hierzu ist die Anlage zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren auszudrucken, auszufüllen und bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer bis zum 22.04.2024 abzugeben.
Achtung!
Falls die fälligen Leistungsgebühren nicht termingerecht entrichtet werden, können Ihrem Kind keine Leihexemplare zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie als Sorgeberechtigte dann zum Selbstkauf verpflichtet wären. Die Schule räumt in diesem Fall eine letzte Einzahlungsmöglichkeit ein.