Selbsttests werden Pflicht

Selbsttests werden Pflicht

von Jessika Hellge -
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Den Schulen stehen ab sofort Selbsttests für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

Jeder Schüler führt den Test mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten selbstständig durch.

Der Lehrer beaufsichtigt ausschließlich. Er ist nicht medizinisch ausgebildet und übernimmt keine Haftung.

Hier geht es zum Anleitungsvideo des Herstellers. 

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Es ist erkennbar, dass das Teststäbchen nur maximal zwei cm. in das Nasenloch eingeführt werden muss.

 

(Selbst-)Tests werden Pflicht

 ab dem 12.04.21 tritt ein neuer Erlass in Kraft. Schüler/innen, die das Schulgelände betreten möchten, müssen einen Negativbescheid vorweisen. 


Es gibt folgende Möglichkeiten:

 

1

Schüler/innen führen zweimal wöchentlich in der Schule vor Unterrichtsbeginn unter unserer Aufsicht einen Selbst-Test (Laien-Test) durch. Hiezu müssen Eltern nichts weiter tun.

stundenplan_mit_selbsttest_zeitfenster.pdf

 

2

Schüler/innen führen den Test in einem Testzentrum durch (Apotheke, Hausarzt) und legen uns das Testergebnis vor. Hierzu müssen Eltern die "Qualifizierte Selbstauskunft" unterzeichnen.

qualifizierte_selbstauskunft.pdf

 

3

Entgegen der Regeln können Schüler den Selbst-Test im Ausnahmefall zu Hause durchführen. Hierzu müssen Erziehungsberechtigte den Test in der Schule abholen und die "Qualifizierte Selbstauskunft" unterzeichnen.

qualifizierte_selbstauskunft.pdf

 

Eltern haben das Recht, ihre Kinder vom Präsenzunterricht abzumelden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind dann laut Erlass keinen Anspruch auf Distanzunterricht und/oder Notbetreuung hat.