Anpassung der Regelungen zum Tragen des Nase-Mund-Schutzes

Anpassung der Regelungen zum Tragen des Nase-Mund-Schutzes

von Jessika Hellge -
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Erleichterung!

Laut § 17 der 16. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.03.22 treten ab dem 07. März folgende Änderungen in Kraft:

  • Der Mund-Nasen-Schutz darf während des Unterrichts abgesetzt werden. Auf den Fluren muss er weiterhin getragen werden.
  • Die Selbst-Tests finden nur noch dreimal pro Woche statt.

 

07.03.22

Hellge