Erleichterung!
Laut § 17 der 16. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.03.22 treten ab dem 07. März folgende Änderungen in Kraft:
- Der Mund-Nasen-Schutz darf während des Unterrichts abgesetzt werden. Auf den Fluren muss er weiterhin getragen werden.
- Die Selbst-Tests finden nur noch dreimal pro Woche statt.
07.03.22
Hellge