Umsetzung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab 29.11.21

Umsetzung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab 29.11.21

von Jessika Hellge -
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Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

ab Montag, dem 29.11.2021, müssen tägliche Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, die nicht genesen, geimpft oder anderweitig getestet (gültiges Testzertifikat) sind.

Wenn Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden, muss der schriftliche Antrag (formlos) einvernehmlich von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Eine Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind in diesem Fall keinen Anspruch auf eine dem Präsenzunterricht vergleichbare Beschulung hat. Fachlehrer stellen Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung über Moodle zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

J. Hellge